Übersetzung Spanisch
 

"As always it is absolutely a pleasure to work with both of you, as it feels like an extension of the in-house team"
(Rupal V.)

„Guten Tag Frau Tilch, Sie sind wirklich ein toller Betrieb. Superklasse.“
M. Wessely

"Ich muss noch einmal ein großes Dankeschön aussprechen – für eine saubere, gründliche und zuverlässige Arbeit… Auf euch ist Verlass… ihr geht immer noch die sprichwörtliche Meile weiter."
F. Bartz, Wordcrafts

"Vielen Dank für die schnelle kompetente Unterstützung."
Dr. R. E., Goethe-Institut e. V.

"Already done!? Great. Thank you very much! Good job!"
J. D., Brunswick Marine EMEA

"I am writing a blog concerning my visa application. Do you mind if I mention your office as I was very satisfied with the service?"
K. Ö., Allianz Global P&C, Munich

"Alles zu unserer höchsten Zufriedenheit."
M. L., Goethe-Institut e. V.

"Vielen Dank für die Übersetzung. Das sieht ja fantastisch aus!"
J. S., Schnellübersetzer GmbH

"Your team has been rock stars on the account since joining our team; we are sincerely thankful for your efforts and excellence."
M.-K. B., Moravia

"Vielen Dank für die Übersetzung und hilfreichen Vorschläge."
Dr. R. E., Goethe-Institut e. V.

"'German team already came back to me, the translations are perfect'. Vielen Dank noch mal!"
V. A., Welocalize GmbH

"Danke für die wie immer schnelle und gute Erledigung."
J. A., Schnellübersetzer GmbH

"We received feedback from the LQA reviewer. It’s a pass with a score of 100. Excellent job!"
Moravia

"Das ging ja super-fix! Spitze!"
P. Böhm

"Wunderbar - besten Dank für die schnelle Hilfe."
M. L., Goethe-Institut e. V.

"Vielen Dank für die Lieferung. Ging ja wirklich schnell."
S. G., Welocalize

"Wunderbar; herzlichen Dank für die prompte Lieferung."
T. v. K., Goethe-Institut e. V.

"Thanks so much, Ilona -- the file was perfect and I appreciate the fast turnaround!"
K. I., VIA

"Thank you very much for your prompt service."
A. Choudhary

"Klasse, ich bin begeistert von der schnellen und sorgfältigen Bearbeitung.Vielen Dank."
K. Michel

"The translation was good and correct."
B. B. L.

"Vielen Dank für die Informationen und die tolle Arbeit."
M. L., Goethe-Institut e. V.

"Great service, thank you!"
D. M., Snelvertaler

"Vielen Dank für die schnelle und kompetente Bearbeitung."
M. Müller

"Our customer has expressed his great satisfaction for your work. A satisfaction that we fully share. Thank you very much for your ongoing committment to good work!"
Excelsis

"Thanks again for your support! The original documents arrived in the morning and were exactly as required. Thanks for all your work in delivering this to a tight time frame."
M. M., SimulTrans

"Gute Arbeit! Ich bin sehr zufrieden!"
F. L., Wordcrafts

"Danke für diese flotte Arbeit!"
T. Koch

"Wir bedanken uns sehr herzlich bei Ihnen für Ihre Freundlichkeit & Zuverlässigkeit - es hat alles wunderbar funktioniert."
Biggi, München

"Vielen Dank für die äußerst zufriedenstellende Bearbeitung!"
B. Winkelmann

"Besten Dank nochmal für alles. Sie bieten einen super Service!"
K. Michel

"Sollte ich wieder einmal was zu Übersetzen haben, werde ich mich vertrauensvoll an Sie wenden. Und Sie wärmstens weiter empfehlen."
K. Michel

„Nachdem ich mit Ihrer Dienstleistung beste Erfahrungen sammeln konnte,
möchte ich ein weiteres Mal auf Sie zurückkommen mit einer erneuten Anfrage.“
A. Waizenegger

"Thank you very much for the excellent work from the client and Netcompany-Intrasoft!"

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Behörden, Ämter, Schulen, Gerichte und andere öffentliche Einrichtungen verlangen häufig eine bestätigte oder beglaubigte Übersetzung bestimmter Dokumente. Inwiefern unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung jedoch von einer normalen Übersetzung? Welche Eigenschaften muss sie aufweisen, damit sie als „beglaubigt“ oder „bestätigt“ gilt? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema kurz zusammengefasst.

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Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen können ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht öffentlich bestellt, beeidigt bzw. ermächtigt wurden. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und dem Bestätigungsvermerk bescheinigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen sind insbesondere Ämtern und Gerichten vorzulegen, aber ebenso Schulen und Universitäten.

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Generell ist die Vorlage des Originaldokumentes zu empfehlen, es ist jedoch auch möglich, eine beglaubigte Übersetzung anhand einer Kopie oder eines Scans des Originals anzufertigen. Mit dem Stempel bestätigt der Übersetzer zwar die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung, jedoch beglaubigt er damit nicht die Echtheit des Originaldokumentes.

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Leider können wir in Deutschland keine direkte beglaubigte Übersetzung zwischen zwei Fremdsprachen liefern, wie beispielsweise aus dem Englischen ins Französische. Wir sind in diesem Fall laut Landgericht verpflichtet, zwei Übersetzungen anzufertigen, vom Englischen ins Deutsche und dann weiter ins Französische (die deutsche Fassung muss zwischengeheftet werden). Hier erfahren Sie den Grund dafür.

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Von deutschen Behörden wird meist eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden gefordert. Ob eine im Ausland angefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde nach eigenem Ermessen. Unser Wegweiser liefert Ihnen Informationen zum Thema Beurkundungen, Beglaubigung und Anerkennung ausländischer Dokumente.

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Geburtsurkunden gehören zu den am häufigsten gebrauchten Personenstandsurkunden. Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, was Sie für die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde wissen sollten, wie Sie diese übersetzen lassen können sowie weiterführende Informationen.

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Aus verschiedensten Anlässen kann es erforderlich sein, im Ausland ausgestellte Heirats- oder Eheurkunden übersetzen zu lassen. Auch sind übersetzte Heiratsurkunden manchmal zusammen mit anderen Dokumenten wie einer Geburtsurkunde oder einem Ehefähigkeitszeugnis dem Standesamt vorzulegen. Melden Sie sich bei uns, wenn wir Ihnen mit der Übersetzung Ihrer Heiratsdokumente behilflich sein können.

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Wer schon einmal verheiratet war und geschieden ist, muss bei der Anmeldung einer neuen Eheschließung u. a. eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils vorlegen, falls der Partner eine andere Nationalität hat. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

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Eine Adoption im Ausland oder eines Kindes aus dem Ausland ist mit vielen Dokumenten verbunden, die in Deutschland als beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden müssen. Wenden Sie sich dazu gerne an uns.

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Sie bewerben sich an einer ausländischen Universität? Oder setzen Ihre Schulbildung im Ausland fort? Sie arbeiten fortan in einem fremden Land? Zeugnisse (Schul- und Universitätszeugnisse sowie Approbationsurkunden, Arbeits- und Führungszeugnisse) müssen häufig in die entsprechende Landessprache übersetzt und beglaubigt werden. Fragen Sie uns, was zu tun ist, damit Ihre Zeugnisse im Ausland anerkannt und akzeptiert werden.

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Um Rentenansprüche im oder aus dem Ausland geltend zu machen, müssen die erforderlichen Dokumente in der (jeweiligen) Landessprache vorliegen. Gerne übernehmen wir die Übersetzung.

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Wir übersetzen Ihren ausländischen Führerschein ins Deutsche. Von uns erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Fahrerlaubnis sowie alle notwendigen Informationen, die Ihnen die Umschreibung Ihres Dokuments bei der Behörde erleichtern. Sprechen Sie gerne mit uns.

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Der sogenannte Brexit hat viele in Deutschland lebende Briten verunsichert und etliche haben bereits in Erwägung gezogen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Aber natürlich gibt es auch viele andere Menschen in Deutschland, die sich gerne einbürgen lassen möchten. Dazu benötigen sie viele Dokumente, die beglaubigt übersetzt werden müssen. Deutsche Behörden erkennen in der Regel ausschließlich Übersetzungen von in Deutschland beeidigten Übersetzern an. Kontaktieren Sie uns, wir übernehmen das gerne.

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Sie beabsichtigen, Ihre Staatsbürgeschaft zu wechseln und müssen den Ämtern dazu verschiedene Dokumente in mehreren Sprachen vorlegen? Hier erhalten Sie weitere Informationen, was alles zu beachten ist und wie wir Ihnen mit beglaubigten Übersetzungen behilflich sein können.

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Wenn Sie in ein anderes Land reisen möchten, sind neben einem Visum je nach Dauer und Zweck des Auslandsaufenthalts noch weitere Dokumente notwendig, die übersetzt werden müssen.

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Zur Anmeldung einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in Deutschland müssen dem zuständigen Registergericht alle notwendigen Unterlagen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Wenden Sie sich für eine beglaubigte Übersetzung gerne an uns.

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