Übersetzungsarbeiten
Das Honorar für Übersetzungen wird nach Zeitaufwand oder Zeilen berechnet. Gezählt werden die Zeilen der angefertigten schriftlichen Übersetzungen, wobei 55 Anschläge für eine Zeile zugrunde gelegt werden (Normzeile nach §11 JVEG). Angefangene Zeilen von 30 oder weniger Zeichen werden zu vollen Zeilen zusammengezogen. Die Höhe des Honorars richtet sich auch nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes. Der Preis für eine Normzeile liegt zwischen 2,15 und 2,50 €.
Für hohen Formatierungsaufwand kann ein Zuschlag anfallen, etwa bei komplexen Tabellen oder bei Texten, die nicht in elektronischer Form vorliegen.
Ihr Übersetzungsauftrag soll am Ende beglaubigt werden? Hierfür berechnen wir eine Beglaubigungsgebühr von bis zu 15,00 €.
Korrekturarbeiten, Terminologiearbeiten, DTP u. a.
Einige Arbeiten können nicht nach Zeilen abgerechnet werden. Hierfür berechnen wir Ihnen nach Aufwand unseren Stundensatz von bis zu 69,00 bis 105,00 €. Zu diesen Arbeiten zählen:
- Korrekturlesen (Vergleich der Übersetzung mit dem Ausgangstext auf Fehler bzgl. Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Stil und ggf. deren Optimierung)
- Lektorat (Überprüfung eines deutschen oder fremdsprachigen Textes auf Fehler bzgl. Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Stil, Logik und ggf. deren Optimierung)
- Terminologierecherche und -verwaltung
- Alignments (Translation Memory-Erstellung aus älteren Übersetzungen)
- Grafikübersetzungen oder DTP
- Erstellen und Bearbeiten von QA-Berichten (z. B. Xbench, QA Distiller, QA Checker etc.)
- Transkription
Arbeiten vor Ort
Einsätze beim Kunden vor Ort sind möglich. Bitte beachten Sie, dass vom Auftraggeber nicht nur Arbeitsstunden bzw. -tage zu vergüten sind, sondern dass auch anfallende Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie ggf. durch Fahrtzeiten/Leerlaufzeiten entstandene Ausfallzeiten zu zahlen sind.
Die Kosten für An- und Abreise werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Mindestauftragswert
Bitte beachten Sie unseren Mindestauftragswert von 35,00 € pro Auftrag und Sprachkombination.
Aufschläge für Eilaufträge
Eilaufträge, deren Erledigung Überstunden, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit verlangt, bedingen einen 50–100%igen Zuschlag. Das Gleiche gilt, wenn mit der Bearbeitung des Auftrags unverzüglich nach Erhalt begonnen und dadurch die Bearbeitung eines anderen Auftrags unterbrochen werden muss.
Zustellkosten
Die Zustellung der Übersetzung per Fax, E-Mail oder normaler Briefpost im Inland wird Ihnen in der Regel nicht in Rechnung gestellt. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, hohe Nebenkosten durch Porti, Auslandstelefonate, Kurierzustellungen, Telefaxe etc. gegebenenfalls nach Anfall gesondert in Rechnung zu stellen.
Nachbestellung beglaubigter Übersetzungen
Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Nachbestellung beglaubigter Übersetzungen neben der reinen Beglaubigungsgebühr den Zeitaufwand für das Heraussuchen der Texte aus dem Archiv, den Druck usw. mit dem üblichen Stundensatz in Rechnung stellen müssen. Eine Nachbestellung nach mehr als 8 Wochen ist üblicherweise nicht vorgesehen und kann nicht als möglich garantiert werden.
Zahlungsfristen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen (ohne Abzug).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Alle hier genannten Preise verstehen sich inkl. 19 % MwSt.
Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE195607889.
Wichtige Zahlungsinformationen für Firmen, die nicht in Deutschland ansässig sind
Häufig gestellte Fragen