Heiratsurkunden gehören zu den Personenstandsurkunden, und eine bestätigte Übersetzung des Dokuments durch einen beeidigten Übersetzer kann in verschiedenen Situationen benötigt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Staatsbürgerschaftswechsel
- Einbürgerung in Deutschland
- Sterbe- und Erbfälle, wenn sich das Bankkonto des Erblassers im Ausland befindet
- Adoption im Ausland
- Scheidung im Ausland
Bei den meisten dieser Anliegen sind den Behörden auch noch weitere Dokumente vorzulegen. In Deutschland ist zur Anerkennung einer Ehe, bei der zumindest ein Partner eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit hat, beispielsweise ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, das belegt, dass die Person nach dem Recht ihres Heimatlandes zu einer Ehe befähigt ist. In manchen Ländern wird auch eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt, die bestätigt, dass der Partner nicht bereits eine andere Ehe führt.
Klären Sie rechtzeitig, welche Dokumente Sie dem Standesamt vorlegen müssen. Wir fertigen gerne Übersetzungen davon an – lassen Sie uns dazu einfach eine Kopie zukommen und reichen Sie die Originale nach, sofern dies erforderlich ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Übersetzung von Urkunden.
Weiterführende Informationen vom Auswärtigen Amt
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat für Sie einen ausführlichen Fragen- und Antwortkatalog zur Verwendung ausländischer Urkunden in Deutschland und deutscher Urkunden im Ausland zusammengestellt. Wichtige Informationen zum internationalen Urkundenverkehr sowie Merkblätter der Botschaften aller Länder – von Afghanistan bis Zentralafrikanische Republik – des Auswärtigen Amts finden Sie hier (Thema: „Beglaubigung/Legalisation/Apostille/Beschaffung von Urkunden“) und hier (Thema: „Internationaler Urkundenverkehr - Legalisationen, Apostille, Urkundenüberprüfung“).
Wie kann ich meine Heiratsurkunde übersetzen lassen?
TetraLingua Fachübersetzung übersetzt Ihnen gern Ihre Heiratsurkunde. Damit wir Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen können, lassen Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde – gern auch abfotografiert oder eingescannt - zukommen. Das Original kann uns ggf. auch später vorgelegt werden, sofern dies erforderlich ist. Füllen Sie einfach das Formular am rechten Rand aus, dann erhalten Sie umgehend ein unverbindliches Angebot von uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Fragen zum Thema?
Rufen Sie uns an - +49 89 67989548
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