Änderungen der persönlichen Lebensumstände können dazu führen, dass jemand auf eine Staatsbürgerschaft verzichten möchte, um eine andere Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Es wurde eine Ehe mit einer Person aus einem anderen Land geschlossen, jemand möchte dauerhaft in einem anderen Land als seinem Herkunftsland weiterleben oder jemand befürchtet, aufgrund politischer Veränderungen (Beispiel Brexit), seine Arbeit(serlaubnis) zu verlieren.
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Was auch immer Ihr Grund für einen Staatsbürgerschaftswechsel sein mag – welche Dokumente jeweils beschafft und den Behörden vorgelegt werden müssen, klären Sie am besten direkt mit diesen ab. In der Regel ist ein Antrag auf Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit zu stellen und gleichzeitig eine Einbürgerungszusicherung eines anderen Landes vorzulegen, da niemand staatenlos werden darf.
Die Antragsdokumente und die von den Behörden ausgestellten Zusicherungs- und Verzichtserklärungen müssen üblicherweise in den Sprachen der zwei betroffenen Länder vorgelegt werden. Einbürgerungszusicherung und die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft sind dabei in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Deutsche Behörden erkennen in der Regel ausschließlich Übersetzungen von in Deutschland beeidigten Übersetzern an.
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