Übersetzung Spanisch
 

"As always it is absolutely a pleasure to work with both of you, as it feels like an extension of the in-house team"
(Rupal V.)

„Guten Tag Frau Tilch, Sie sind wirklich ein toller Betrieb. Superklasse.“
M. Wessely

"Ich muss noch einmal ein großes Dankeschön aussprechen – für eine saubere, gründliche und zuverlässige Arbeit… Auf euch ist Verlass… ihr geht immer noch die sprichwörtliche Meile weiter."
F. Bartz, Wordcrafts

"Vielen Dank für die schnelle kompetente Unterstützung."
Dr. R. E., Goethe-Institut e. V.

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J. D., Brunswick Marine EMEA

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M. L., Goethe-Institut e. V.

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J. S., Schnellübersetzer GmbH

"Your team has been rock stars on the account since joining our team; we are sincerely thankful for your efforts and excellence."
M.-K. B., Moravia

"Vielen Dank für die Übersetzung und hilfreichen Vorschläge."
Dr. R. E., Goethe-Institut e. V.

"'German team already came back to me, the translations are perfect'. Vielen Dank noch mal!"
V. A., Welocalize GmbH

"Danke für die wie immer schnelle und gute Erledigung."
J. A., Schnellübersetzer GmbH

"We received feedback from the LQA reviewer. It’s a pass with a score of 100. Excellent job!"
Moravia

"Das ging ja super-fix! Spitze!"
P. Böhm

"Wunderbar - besten Dank für die schnelle Hilfe."
M. L., Goethe-Institut e. V.

"Vielen Dank für die Lieferung. Ging ja wirklich schnell."
S. G., Welocalize

"Wunderbar; herzlichen Dank für die prompte Lieferung."
T. v. K., Goethe-Institut e. V.

"Thanks so much, Ilona -- the file was perfect and I appreciate the fast turnaround!"
K. I., VIA

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K. Michel

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möchte ich ein weiteres Mal auf Sie zurückkommen mit einer erneuten Anfrage.“
A. Waizenegger

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Beglaubigte Übersetzungen

Inhalt

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Was ist eine „beglaubigte Übersetzung“?

Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen können ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von einem Gericht öffentlich bestellt und beeidigt bzw. ermächtigt wurden. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und dem Bestätigungsvermerk bescheinigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Er bestätigt allerdings nicht, dass die Urkunde als solches echt ist – dazu ist er nicht befugt. Die Echtheit der Urkunde wird von der Behörde selbst überprüft und bestätigt. Wir empfehlen daher immer, dem Empfänger zusammen mit der beglaubigten Übersetzung auch das Originaldokument vorzulegen.

Zu welchem Zweck werden beglaubigte Übersetzungen benötigt?

Beglaubigte Übersetzungen sind insbesondere Ämtern und Gerichten vorzulegen, aber auch Schulen oder Universitäten. Viele Dokumente können nur dann offiziell anerkannt werden, wenn diese einen Bestätigungsvermerk erhalten haben.

Welche Dokumente betrifft das normalerweise?

Häufig sind Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und Sterbeurkunde als beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Aber auch Schul- und Universitätszeugnisse oder Arbeitszeugnisse werden oft in dieser Form verlangt. Auch für eine Unternehmensgründung sind beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszug, Satzung oder Bilanz einzureichen. Ihr Ansprechpartner kann Ihnen jeweils sagen, ob eine Beglaubigung der Übersetzung notwendig ist oder nicht.

Voraussetzungen für beglaubigte Übersetzungen

Muss das Originaldokument vorgelegt werden?

Die Vorlage des Originaldokuments ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber dennoch. Warum? Da bei beglaubigten Übersetzungen der gesamte Text übersetzt werden muss, inklusive sämtlicher Stempel und Unterschriften, ist es meist besser, wenn der Übersetzer das Dokument selbst sehen und beurteilen kann. Andernfalls kann es vorkommen, dass die Textvorlage nicht vollständig war und die eingereichte Übersetzung nicht anerkannt wird. Stempel und handschriftliche Eintragungen lassen sich auf dem Original meist besser lesen als von einer Kopie. Bei speziellen Fällen muss der Übersetzer allerdings unbedingt das Original vorgelegt bekommen. Denn insbesondere in den USA gibt es sogenanntes Sicherheitspapier mit speziellen Eigenschaften, die nicht kopiert werden können. In diesem Fall benötigt der Übersetzer unbedingt das Originaldokument für die Übersetzung. Je nach Sachbearbeiter kann es auch vorkommen, dass dieser verlangt, dass der Übersetzer bestätigt, dass ihm das Originaldokument vorgelegen hat.

Für die Angebotserstellung und den Beginn der Arbeit reicht häufig zunächst eine Kopie des betreffenden Dokuments aus.

Können beglaubigte Übersetzungen per E-Mail geliefert werden?

Nein, dies ist nicht möglich, diese sind grundsätzlich auf Papier per Post zu liefern bzw. müssen persönlich abgeholt werden.

Welche Übersetzer dürfen eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Um Dokumente beglaubigen zu können, muss ein Übersetzer über eine einschlägige Ausbildung verfügen (z. B. Diplom-Übersetzer, staatliche geprüfter Übersetzer o. Ä.) und von einem Gericht in der Nähe seines Wohnsitzes vereidigt worden sein. Damit soll sichergestellt werden, dass der Übersetzer kompetent und die beglaubigte Übersetzung richtig und vollständig ist.

Achtung: Nicht jeder Übersetzer ist von einem Gericht beeidigt worden – jeder Übersetzer entscheidet selbst, ob er diese Zusatzqualifikation wünscht, und muss einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.

Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?

Prinzipiell sind beglaubigte Übersetzungen zeitlich unbegrenzt gültig. Allerdings verlangen Ämter oft eine aktuelle Abschrift einer Geburtsurkunde und verlangen, dass auch die beglaubigte Übersetzung davon zeitnah eingereicht wird. Manchmal beträgt die Gültigkeitsspanne nur 2 bis 4 Wochen. Bitte erkundigen Sie sich daher beim Empfänger der Dokumente, wie aktuell diese sein müssen.

Was ist eine Überbeglaubigung?

Eine Überbeglaubigung ist ein zusätzlicher Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit der Unterschrift bestätigt und von manchen Behörden verlangt wird. Die Behördenleitung eines Landgerichts kann Urkunden überbeglaubigen, die im Bezirk und in der Zuständigkeit des Landgerichts erstellt worden sind. Dazu gehören notarielle Urkunden, Urteile mit Ausfertigungsvermerk und Rechtskraftvermerk und Handelsregisterauszüge.

Urkunden, die nicht im Bezirk oder in der Zuständigkeit des Landgerichts erstellt worden sind, können nicht durch die Behördenleitung des Landgerichts überbeglaubigt werden. Zu diesen Urkunden gehören Urkunden von Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen. Das können Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder auch Einbürgerungsurkunden sein. Für diese Dokumente ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig.

Überbeglaubigungen gibt es in zwei Formen: als sogenannte Legalisation und als Apostille nach dem Haager Übereinkommen.

  • Allen Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind (siehe diese Liste), genügt die sogenannte Apostille. Mit dem Haager Übereinkommen wurde die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II, S. 876) vollzogen. Die „Haager Apostille“ ist eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Die Apostille wird an die entsprechende Urkunde angeheftet und wird meistens bei amtlichen Beglaubigungen gefordert. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung einer mit Apostille versehenen Urkunde in Auftrag geben, muss diese stets mit übersetzt werden, damit die Übersetzung "gleichlautend und vollständig" ist.
  • Urkunden von Staaten, die nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, werden mit einem Legalisationsvermerk versehen. Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Auch der Legalisierungsvermerk muss bei einer beglaubigten Übersetzung mit übersetzt werden.

Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde, ob eine Überbeglaubigung benötigt wird. Das Einholen einer Überbeglaubigung kann eine gute Woche beanspruchen und sollte daher nicht zu knapp beantragt werden.

Was kosten beglaubigte Übersetzungen?

Bei einer beglaubigten Übersetzung fällt zusätzlich zu den Kosten der normalen Übersetzung noch eine sogenannte Beglaubigungsgebühr an. Diese beträgt für bis zu 4 Seiten 11,00 €, bei längeren Dokumenten entsprechend mehr. Am besten überlegen Sie sich vor der Auftragserteilung, wie viele Exemplare von der bestätigten Übersetzung Sie benötigen, denn eine Nachbestellung ist oft teurer, als mehrere Exemplare auf einmal zu bestellen

Mit TetraLingua Fachübersetzungen haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner für Ihre Übersetzungsvorhaben gefunden. Unsere Fachübersetzer sind anerkannte und ausgebildete Übersetzer und verfügen über mehrjährige Berufserfahrung. Sie sind entsprechend ihres Berufsstands zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nahezu alle Übersetzer unseres Teams sind zudem gerichtlich beeidigt – wenn auch nicht alle für dieselbe Sprachkombination.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Bitte füllen Sie dazu unser Formular aus oder rufen Sie uns an: +49 89 67989548.

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