Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem Übersetzer angefertigt werden, der an einem Landgericht öffentlich bestellt und beeidigt ist. Als Übersetzer öffentlich bestellt und beeidigt werden kann nur, wer eine Ausbildung zum Übersetzer abgeschlossen hat (Diplom-Übersetzer, Diplom-Übersetzer (FH), BA/MA Translation Studies, akademisch geprüfter Übersetzer, staatlich geprüfter Übersetzer). Unsere Übersetzer verfügen über diese Qualifikation und sind ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzungen zu bestätigen.
Üblicherweise müssen beglaubigte Übersetzungen nur bei Gerichten, Behörden, Schulen/Universitäten u. ä. vorgelegt werden. Dies sind in der Regel Übersetzungen von Dokumenten, die offiziell anerkannt werden sollen, beispielsweise:
Personenstandsurkunden
wie Geburtsurkunde (zur Beantragung von Elterngeld), Ledigkeitsbescheinigung, Heiratserlaubnis, Ehefähigkeitszeugnis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, Sorgerechtsbeschluss, Adoptionsbeschluss, Erbschein, Taufurkunde
Ausweisdokumente und Vollmachten
wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Vollmacht, Reisevollmacht, Personensorgevollmacht, Zeichnungsbefugnis, Generalvollmacht
Meldebescheinigungen
wie EU-Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Fahrzeugschein, Finanzierungsbescheinigung, Blaue Karte EU, Auszug aus dem Bevölkerungsregister
Staatsbürgerschaftsdokumente
wie Staatsbürgerschaftsverzicht, Einbürgerungszusicherung, Entlassungsbescheinigung, Bescheinigung über die Namensänderung (von Ehegatten/Lebenspartnern), Bevölkerungsregisterauszug, Fiktionsbescheinigung
Zeugnisse
wie Schulzeugnis, Abiturzeugnis, Diplomurkunde, Praktikumsbescheinigung, Arbeitszeugnis, Teilnahmebescheinigung, Approbationsurkunde, Promotionsurkunde, Immatrikulationsbescheinigung
Geschäftliche Dokumente
wie Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Gründungsurkunde, Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Bestätigung des Abschlussprüfers, Schuldversprechen, eidesstattliche Erklärung, Unterschriftsbeglaubigung, Vertrag, Rechnung, Vertriebsvereinbarung, Bestätigung eines eingetragenen Fonds, Prüfungsberichte, Wirtschaftsprüfer-Bericht
Andere persönliche Dokumente
wie Führungszeugnis, Wehrdienstbescheinigung, Kontoauszug, Scheck, ärztliches Attest, AUB, medizinisches Gutachten, Rentenbescheid, Auszeichnung, Bewerbung, Empfehlung, Gerichtsbeschluss, Kindergeld-Bescheid, Versicherungsdokument, Lohnabrechnung, Steuererklärung, Steuerbescheid, Bestätigung einer Amtsinhaberschaft, Mietvertrag, Bescheid über Witwenrente, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen etc.
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